Rechts- & Steuerwesen
Immobilienkaufprozess auf den Kanarischen Inseln für Ausländer
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Immobilienkaufprozess in Spanien für internationale Käufer: vom Erhalt der NIE bis zur notariellen Unterschrift und Immobilienregistrierung.
Der Kauf einer Immobilie auf den Kanarischen Inseln als Ausländer ist ein strukturierter und sicherer Prozess, erfordert jedoch das Verständnis bestimmter administrativer Schritte, die spezifisch für das spanische System sind. Dieser Leitfaden beschreibt jede Phase, damit Ihr Erwerb transparent und problemlos verläuft.
Schritt 1: Erhalt der NIE (Ausländeridentifikationsnummer). Diese Steuernummer ist obligatorisch für jede Immobilientransaktion in Spanien. Sie kann im spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder direkt in Spanien in Ausländerbehörden erhalten werden. Der Prozess dauert typischerweise 2-4 Wochen. Nexta Living kann dieses Verfahren durch spezialisierte Verwaltungsagenturen erleichtern.
Schritt 2: Eröffnung eines spanischen Bankkontos. Wesentlich für die Verwaltung von Immobilienzahlungen, Steuern und wiederkehrenden Ausgaben. Große spanische Banken bieten spezialisierte Services für Nicht-Residenten. Sie benötigen Ihren Reisepass, NIE und Adressnachweis. Einige Einrichtungen erlauben den Online-Start des Prozesses.
Schritt 3: Immobilienreservierung. Sobald Sie Ihre ideale Immobilie identifiziert haben, wird ein Reservierungsvertrag zusammen mit der Zahlung einer Anzahlung unterzeichnet (typischerweise €3.000-€10.000 je nach Wert). Dieses Dokument entfernt die Immobilie vom Markt, während die Due Diligence abgeschlossen wird.
Schritt 4: Rechtliche Due Diligence. Ihr Anwalt wird überprüfen: klares Immobilieneigentum, Abwesenheit von Belastungen oder Hypotheken, städtebauliche Konformität, Energieeffizienzzertifikat, Bewohnbarkeitszertifikat und Erstbezugslizenz bei Neubau. Sie werden auch bestätigen, dass keine ausstehenden Gemeinschaftsgebühren oder Grundsteuern vorliegen.
Schritt 5: Anzahlungsvertrag. Der private Kaufvertrag wird mit Zahlung von 10% Anzahlung unterzeichnet. Dieser Vertrag bindet beide Parteien rechtlich und legt das notarielle Unterzeichnungsdatum fest. Er spezifiziert Strafen, wenn eine Partei nicht erfüllt: der Verkäufer würde das Doppelte der Anzahlung zurückzahlen, der Käufer würde sie verlieren.
Schritt 6: Notarielle Unterzeichnung und öffentliche Urkunde. Vor einem Notar wird die öffentliche Kaufurkunde unterzeichnet, der Restpreis wird bezahlt (normalerweise per bestätigter Banküberweisung oder Bankscheck) und Schlüssel werden übergeben. In diesem Moment wird die Grunderwerbsteuer (6,5% auf den Kanaren) oder MwSt. bei Neubau (7% IGIC auf den Kanaren) beglichen.
Schritt 7: Immobilienregistrierung. Die Urkunde muss im Grundbuchamt registriert werden, damit die Übertragung gegenüber Dritten durchsetzbar ist. Dieses Verfahren wird normalerweise vom Notar oder Ihrem Anwalt verwaltet und dauert etwa 2-3 Monate.