Immobilienkaufprozess auf den Kanarischen Inseln für Ausländer

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Immobilienkaufprozess in Spanien für internationale Käufer: vom Erhalt der NIE bis zur notariellen Unterschrift und Immobilienregistrierung.
Der Kauf einer Immobilie auf den Kanarischen Inseln als Ausländer ist ein strukturierter und sicherer Prozess, erfordert jedoch das Verständnis einiger administrativer Schritte des spanischen Systems. Dieser Leitfaden erläutert jede Phase, damit Ihr Erwerb transparent und unkompliziert verläuft.
Schritt 1: Beantragung der NIE (Ausländer-Identifikationsnummer).
Diese Steuernummer ist für jede Immobilientransaktion in Spanien obligatorisch. Sie kann beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder direkt in Spanien bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Der Vorgang dauert in der Regel 2–4 Wochen. Nexta Living kann diesen Prozess über spezialisierte Dienstleister begleiten.
Schritt 2: Eröffnung eines spanischen Bankkontos.
Dies ist notwendig, um den Kaufpreis, Steuern und laufende Kosten zu verwalten. Die wichtigsten spanischen Banken bieten spezielle Services für Nicht-Residenten an. Benötigt werden Reisepass, NIE und ein Wohnsitznachweis. Einige Banken ermöglichen den Start des Prozesses online.
Schritt 3: Reservierung der Immobilie.
Sobald Ihre Wunschimmobilie gefunden ist, wird ein Reservierungsvertrag unterzeichnet und eine Anzahlung geleistet (in der Regel zwischen 3.000 € und 10.000 €, je nach Immobilienwert). Dadurch wird die Immobilie während der Due-Diligence-Prüfung vom Markt genommen.
Schritt 4: Rechtliche Due Diligence.
Wir prüfen das Eigentum, das Nichtbestehen von Belastungen oder Hypotheken, die Einhaltung der Bau- und Stadtplanungsvorschriften, den Energieausweis, die Bewohnbarkeitsbescheinigung sowie die Erstbezugsbewilligung bei Neubauten. Außerdem wird überprüft, dass keine offenen Gemeinschaftskosten oder Grundsteuern (IBI) bestehen.
Schritt 5: Anzahlungsvertrag (Contrato de Arras).
Ein privater Kaufvertrag wird unterzeichnet und eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises geleistet. Dieser Vertrag bindet beide Parteien rechtlich und legt den Termin für die notarielle Beurkundung fest. Bei Nichterfüllung gelten folgende Strafen: Der Verkäufer zahlt das Doppelte der Anzahlung zurück, der Käufer verliert seine Anzahlung.
Schritt 6: Notartermin und öffentliche Urkunde.
Vor dem Notar wird die öffentliche Kaufurkunde unterzeichnet, der Restbetrag wird bezahlt (in der Regel per bestätigter Überweisung oder Bankscheck) und die Schlüssel werden übergeben. In diesem Schritt wird auch die Grunderwerbsteuer gezahlt (6,5 % auf den Kanaren) oder die Mehrwertsteuer bei Neubauten (7 % IGIC auf den Kanaren).
Schritt 7: Eintragung ins Grundbuch.
Die Urkunde muss im Grundbuch eingetragen werden, damit der Eigentumsübergang gegenüber Dritten wirksam ist. Dieser Vorgang wird in der Regel vom Notar oder Ihrem Anwalt durchgeführt und dauert etwa 2–3 Monate.


